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Mai 05/2001
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GESETZENTWURF VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzbeziehungen zu öffentlichen Unternehmen transparent machen

(fi) Transparenz in den finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren öffentlichen Unternehmen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5956), den der Bundestag am 10. Mai zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Hintergrund ist, dass die Änderung der EU-Richtlinie über die Transparenz dieser Beziehungen bis Ende Juli dieses Jahres vollständig umgesetzt sein muss.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, hat diese Änderungsrichtlinie das Ziel, der Europäischen Kommission die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf Unternehmen zu erleichtern, die auf öffentlich-rechtlich geschützten Märkten agieren oder Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen und dafür Beihilfe erhalten, gleichzeitig aber in weiteren Geschäftsbereichen unter Marktbedingungen mit anderen Unternehmen konkurrieren. Hier könne es zu Quersubventionen aus dem geschützten oder finanziell unterstützen Bereich in den Bereich des Wettbewerbs kommen, die mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar seien, so die Fraktionen.

Wenn die Brüsseler Kommission prüfen wolle, ob eine Quersubventionierung stattfindet, könnten die Unternehmen die gewünschten Informationen oft erst nach langwierigen Ermittlungen erteilen, weil aus ihren Büchern nicht eindeutig hervorgeht, welche Kosten und Erlöse den jeweiligen Geschäftsbereichen zuzurechnen sind, heißt es weiter.

Die Änderungsrichtlinie der EU zielt den Angaben zufolge darauf ab, dass diese Informationen über die interne Finanz- und Organisationsstruktur künftig bei den Unternehmen vorhanden sind und von der Kommission abgefragt werden können.

Im Wesentlichen sollen die Mitgliedstaaten dadurch verpflichtet werden, dass die betroffenen Unternehmen in ihrer Kosten- und Leistungsrechnung bis Anfang 2002 die unterschiedlichen Geschäftsbereiche trennen, alle Kosten und Erlöse nach objektiv gerechtfertigten und einheitlich angewandten Grundsätzen zurechnen und die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren.

Wie es weiter heißt, beschränkt sich der Regierungsentwurf weitgehend darauf, die Regelungen der Änderungsrichtlinie in deutsches Recht zu übertragen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen fielen keine zusätzlichen Kosten an, betonen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, da die neuen Regelungen erst bei einem Jahresnettoumsatz über 40 Millionen Euro griffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105030a
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