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Mai 05/2001
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INSEL RÜGEN

Gemeinde Dranske helfen

(vb) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der PDS-Fraktion prüfen, ob die Sonderlasten, die der Gemeinde Dranske im Nordwesten der Insel Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) aus der Bundeswehr-Standortaufgabe entstanden sind, einen Ausgleichsanspruch nach Artikel 106 des Grundgesetzes begründen.

In einem Antrag ( 14/5806) verlangt die Fraktion Nachverhandlungen zu einem Veräußerungsvertrag aus dem Jahre 1994 über insgesamt 705 Wohnungen mit dem Ziel, die "finanziell knebelnden Auflagen" gegenüber Dranske zu streichen oder zu mildern und Kaufpreisnachlass oder sonstige finanzielle Entlastungen zu gewähren. Eine Einzelfallprüfung der gemeindlichen Wohnungswirtschaft sollte zum Ziel haben, der Gemeinde für den Abriss nicht mehr zu verwertender Wohnungen ohne Vorleistung finanzielle Entlastungen durch Schuldenerlass zukommen zu lassen, heißt es in dem Antrag. Gemeinsam mit den kreditgebenden Banken sollte die Regierung mit der Gemeinde darüber verhandeln, dass die Banken auf ihre Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Schuldentilgung durch Kaufpreisminderung des Bundes verzichten. Schließlich sollte zusammen mit dem Land geprüft werden, welche weiteren Fördermittel Dranske erhalten könnte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105040d
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