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06/2001
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CDU/CSU SCHEITERT MIT ANTRAG

Mehrheit hält Rechtsanspruch auf Familiennachzug für richtig

(in) Mit ihrer Forderung, den Familiennachzug im Ausländergesetz keinesfalls zu erweitern, sondern zu begrenzen, konnte sich die CDU/CSU-Fraktion am 31. Mai im Bundestag nicht durchsetzen.

Der Antrag ( 14/4529) wurde auf Empfehlung des Innenausschusses ( 14/5808) abgelehnt. Die Oppositionsfraktion hatte dargelegt, die Familienzusammenführung sei sachgerecht zu regeln und der EU-Richtlinienvorschlag hierzu abzulehnen.

Die Union hatte ihren Antrag unter anderem damit begründet, die derzeitige Fassung sei für Deutschland nicht akzeptabel. Auch werde damit die ablehnende Haltung des deutschen Bundesinnenministers zur EU-Richtlinie unterlaufen.

Im Innenausschuss hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen den EU-Richtlinienvorschlag grundsätzlich begrüßt. Deren Intention, den Zuzug von Familienangehörigen als Rechtsanspruch auszugestalten, sei ebenso richtig wie die beabsichtigte Anhebung des Zuzugsalters von Kindern von bisher 16 Jahren nach deutschem Recht auf 18 Jahre. Dafür, dass unbegleitete Flüchtlinge unter 16 Jahren die Möglichkeit haben sollen, ihre Eltern und weitere zumindest minderjährige Geschwisterpaare nachkommen zu lassen, spreche neben humanitären Gesichtspunkten auch, dass andernfalls diese Kinder in der Regel zu extrem hohen Kosten in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden müssten. Grundsätzlich sollte der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt für die Familienangehörigen ermöglicht werden. Immer wieder behauptete dramatische Zuzugszahlen auf Grund des EU-Vorschlags ließen sich nicht belegen, so die Fraktionen.

F.D.P. und PDS hatten den Antrag im Ausschuss ebenfalls abgelehnt. Die Union bewerte die Richtlinie zur Familienzusammenführung zu negativ, so die Liberalen. Die Begründung sei zu undifferenziert. Die PDS hält einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für richtig. Die Ermessenswillkür der Ausländerbehörden würde dadurch nicht ausgeschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106022b
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