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07/2001
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JUGENDKRIMINALITÄT

Vorschlag eines Fahrverbots als Zuchtmittel zurückgewiesen

(re) Mit ihrem Vorstoß, durch einen Maßnahmenkatalog Straftaten von Kindern und Jugendlichen besser eindämmen zu können, ist die CDU/CSU-Fraktion am 5. Juli im Plenum des Bundestages gescheitert. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS wiesen auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/6546) übereinstimmend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Unionsfraktion ( 14/3189) zurück. Die F.D.P. enthielt sich der Stimme.

In der Initiative hatten die Abgeordneten unter anderem dafür plädiert, im Jugendstrafrecht das Fahrverbot als Zuchtmittel zu verankern. Ferner hatte die CDU/CSU vorgeschlagen, einen so genannten "Einstiegsarrest" zu Beginn der Bewährungszeit bei einer ausgesetzten Jugendstrafe einzuführen.

Die Union hat inzwischen einen weiteren Antrag ( 14/6539) vorgelegt. Darin plädiert sie unter anderem dafür, einen verurteilten Sexualstraftäter auch nachträglich in Sicherungsverwahrung nehmen zu können, wenn sich dessen Gefährlichkeit erst im Laufe des Vollzugs erweist.

Zudem spricht sich die CDU/CSU -Fraktion dafür aus, Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen zu kennzeichnen. Mit der damit einhergehenden Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr würde zugleich erreicht, dass bereits die bloße Verabredung zum Kindesmissbrauch sowie der Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt sei, erklären die Abgeordneten.

Die Abgeordneten fordern ferner, künftig aus Anlass jedweder Straftat die richterliche Anordnung einer so genannten DNA-Analyse als möglich und ausreichend vorzusehen. Dies sei immer dann der Fall, wenn Grund zu der Annahme bestehe, dass von dem Täter Sexualverbrechen oder andere schwere Straftaten zu befürchten seien.

Bei der Bekämpfung der von Ausländern begangenen Straftaten spricht sich die CDU/CSU dafür aus, schon eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr müsse zur Ausweisung oder Abschiebung des Täters führen. Mit Blick auf die Alltagskriminalität soll der Bundestag nach dem Willen der Oppositionsfraktion die Länder auffordern, Strafverfahren zu Delikten wie Vandalismus, Schmierereien und Belästigungen durch abgestimmte Verfahrensweisen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft zu beschleunigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107032b
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