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08/2001
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JUSTIZMINISTERIUM

Die Ansätze für Personal machen erneut den Löwenanteil aus

(hh) Die Ausgaben für Personal werden auch im kommenden Haushaltsjahr laut Regierungsentwurf den Löwenanteil des Gesamtetats des Justizministeriums ausmachen. Für diesen Zweck sind 222,51 Millionen € (2001: 224,93 Millionen €) eingeplant. Es folgen die Verwaltungsausgaben mit knapp 72,78 Millionen € (76,6 Millionen €). Für Investitionen sind 35,48 Millionen € (40,87 Millionen €), für Zuweisungen und Zuschüsse 12,27 Millionen € (14,48 Millionen €) ausgewiesen. Die Einnahmen des Etats sollen 288,69 Millionen € (265,29 Millionen €) betragen.

Einzelplan 07.

Das Ministerium selbst kann dem Entwurf zufolge über 52,38 Millionen € (44,37 Millionen €) verfügen. Rückläufig soll dabei der Personaletat mit knapp 40 Millionen € gegenüber 41,63 Millionen € im laufenden Jahr sein. Die Verwaltungsausgaben des Ministeriums sollen rund 11 Millionen € (10,93 Millionen €) in Anspruch nehmen dürfen. Für Investitionen sind 382.000 € und damit beträchtlich weniger als im laufenden Haushaltsjahr (895.000 €) reserviert. Auf der Einnahmenseite rechnet das Ministerium mit rund 23,24 Millionen € gegenüber 21,37 Millionen € im Haushaltsjahr 2001. 20,48 Millionen € (16,06 Millionen €) werden dabei allein aus Einnahmen aus Veröffentlichungen erwartet.

Im Haushalt des Bundesjustizministeriums sind darüber hinaus berücksichtigt:

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist auch im kommenden Haushaltsjahr die einzige Institution, deren Einnahmen im Einzelplan 07 die Ausgaben übersteigen. Die Regierung rechnet mit Gesamteinnahmen von 226,84 Millionen € gegenüber 210,72 Millionen € in 2001.

Die allgemeinen Bewilligungen sind mit Gesamtausgaben von 9,95 Millionen € gegenüber 7,65 Millionen € im laufenden Haushaltsjahr ausgewiesen. Erstmals mit einem Ausgabenansatz ausgewiesen ist ein Haushaltstitel für Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den Ländern Mittel- und Osteuropas. Hierfür sind 2,56 Millionen € reserviert. Als Zuschuss zu den Kosten der Deutschen Richterakademie sind 1,64 Millionen € (1,52 Millionen €) vorgesehen. Erneut zurückgefahren werden soll der Ansatz für Kosten des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg von 2,4 Millionen € im laufenden auf 1,32 Millionen € im kommenden Haushaltsjahr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108032f
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