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08/2001
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FRIST BIS ZUM 30. JUNI 2007

Öffentliche Nutzer sollen Ankaufsrecht für privaten Grund und Boden erhalten

(re) Öffentliche Nutzer von privatem Grund und Boden in den neuen Ländern sollen ein Ankaufsrecht erhalten, wenn sie diesen auch heute noch für öffentliche Zwecke nutzen. Der Bundestag billigte dazu am 26. September einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6204, 14/6466) in geänderter Fassung. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/6964) für die Vorlage, die parlamentarische Opposition dagegen. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 in Kraft treten.

Angaben der Regierung zufolge sind in der ehemaligen DDR oftmals private Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen worden, ohne dass eine förmliche Überführung in Volkseigentum stattgefunden habe. Gleichwohl bestehe die öffentliche Nutzung, beispielsweise durch Straßen und andere Verkehrsflächen sowie etwa durch Schulen, Kindertagesstätten oder Feuerwehreinrichtungen fort.

Den öffentlichen Nutzern soll nach dem Willen der Mehrheit der Rechtspolitiker eine Frist bis zum 30. Juni 2007 eingeräumt werden, ihre Rechte geltend zu machen. Der Kaufpreis sollte bei Verkehrsflächen 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage gelegenen unbebauten Grundstückes betragen, bei den übrigen Flächen ein Drittel des Verkehrswertes.

Vertreter der Regierungskoalition bezeichneten während der Beratungen das neue Gesetz als angemessene und auch verfassungsrechtlich haltbare Lösung. Die Grundstückseigentümer würden erheblich besser gestellt als zu DDR-Zeiten, hieß es von Seiten der Sozialdemokraten. Mit der Novelle gelinge es, ein bedeutendes Stück Rechtsfrieden in den neuen Ländern zu schaffen, so die SPD weiter.

Die CDU/CSU kritisierte hingegen, das von der Koalition praktizierte "Hau-Ruck-Verfahren" habe aus ihrer Sicht eine Gesetzesvorlage produziert, gegen die erhebliche Bedenken, teilweise auch verfassungsrechtlicher Natur, geltend zu machen seien. Aus Sicht der Union ist unter anderem die den öffentlichen Nutzern gesetzte Frist bis zum Sommer 2007 zu lang und den Grundstückseigentümern nicht zuzumuten.

Diese Position stieß wiederum auf Kritik von Bündnis 90/Die Grünen. Die CDU/CSU lasse angesichts des vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Zeitrahmens Alternativen vermissen. Bei der Anhörung des Ausschusses am 30. August sei klar geworden, dass jede kürzere Frist den Städten und Gemeinden erhebliche Probleme bereiten würde, so die Bündnisgrünen.

FDP und PDS bemängelten über-einstimmend, Länder und Kommunen hätten es nicht vermocht, einen nachvollziehbaren Überblick über Anzahl und Wert der betroffenen Grundstücke in den neuen Ländern vorzulegen. Diese fehlenden Angaben seien unter anderem dafür ausschlaggebend, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Ein Änderungsantrag der PDS ( 14/6966) mit dem Ziel, zu DDR-Zeiten entstandene Überlassungsverträge zu Wohnzwecken vollständig in das Sachenrechtsbereinigungsrecht einzubeziehen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108051a
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