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08/2001
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"Umgang mit Akten anders regeln"

(re) Der Bundesrat ist in der vorliegenden Form nicht mit Regelungen einverstanden, wonach Behörden künftig auch dann zu Aktenvorlage und Auskünften im Verwaltungsprozess verpflichtet sind, wenn deren Inhalt geheim gehalten werden muss. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/6854) hervor.

Laut einem Gesetzentwurf der Regierung ( 14/6393) soll dies im Rahmen eines so genannten In-camera-Verfahrens geschehen, bei dem derartige geheimhaltungsbedürftige Vorgänge nur gegenüber dem Gericht offen gelegt werden müssen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, Entscheidungen darüber, ob eine Behörde Aktenvorlage verweigern kann, durch noch einzurichtende besondere Fachkammern bei den Verwaltungsgerichten entscheiden zu lassen. Diese Ansicht vertritt die Länderkammer auch in einem eigenen Gesetzentwurf ( 14/6856). Die Regierung widerspricht laut Unterrichtung diesem Vorschlag. Dadurch werde bewirkt, dass eine Vielzahl von – nicht sicherheitsüberprüften – Richtern auch mit streng geheimen Aktenvorgängen befasst werden könnte. Dies sei nicht vertretbar. Man werde aber den Vorschlag des Bundesrates zum Anlass nehmen, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Alternativen zu prüfen. Zwischen Regierung und Bundesrat besteht außerdem Dissens darüber, ob der Entwurf der Zustimmung der Länderkammer bedarf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108052a
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