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09/2001
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Regierung soll sachgerechte Gebühren erheben

(hh) Die Bundesregierung soll eine ordnungsgemäße und sachgerechte Gebührenerhebung bei ihren Behörden sicherstellen. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am 19. Oktober einvernehmlich.

Die Ausschussmitglieder erwarten, dass spätestens für die Einnahmen des Haushaltsjahres 2003 alle erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen. Sie gehen davon aus, dass die zu erwartenden Mehreinnahmen in die jeweiligen Etats der Ministerien eingestellt werden.

Bei den Beratungen ging es um einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), der bei nachgeordneten Behörden erhebliche Lücken und Unstimmigkeiten bei den Kostenverordnungen und das Fehlen geeigneter Kontroll- und Steuerungsinstrumente als Entscheidungsgrundlage für eine vollständige und wirksame Kostenregelung festgestellt hatte.

Weiter kritisiert der BRH, dass die Behörden "langjährig bekannte Regelungslücken für Institutsleistungen" noch immer nicht geschlossen hätten. So sollten die zur Abhilfe dienenden Kostenregelungen frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten.

Einnahmeverluste

Als Gründe für die Verzögerungen nennen die Ministerien Schwierigkeiten bei der Ermittlung angemessener, gerichtsfester Gebührensätze. Die Bundesministerien würden trotz "einiger positiver Ansätze" die ordnungsgemäße und sachgerechte Gebührenerhöhung durch ihre Bundesinstitute nach wie vor nicht mit dem gebotenen Nachdruck verfolgen und nähmen so "beträchtliche Einnahmeverluste in Kauf", so der BRH.

Für die Abgeordneten war "dies nicht länger hinnehmbar". Die Vertreter der Regierung erklärten, die Ministerien seien dabei, eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. So gebe es zur Zeit einen Pilotversuch beim Paul-Ehrlich-Institut.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109054b
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