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09/2001
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Bund will Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgeben

(hh) Die Bundesregierung will die rechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dass der Bund die Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgeben kann. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes ( 14/7027) vorgelegt, den der Bundestag am 18. Oktober zur Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen hat.

Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation von 1994 darf der Bund seine Kapitalmehrheit frühestens nach fünf Jahren aufgeben, so die Regierung. Diese zeitliche Einschränkung für den Verkauf der Mehrheitsanteile sei vorgenommen worden, damit der Bund mit den Rechten eines Mehrheitsaktionärs Infrastrukturaufgaben wahrnehmen kann. Außerdem sollten die Rechte und sozialen Besitzstände des Personals unangetastet bleiben.

Mit dem Erlass eines Postgesetzes und der Postuniversaldienstleistungsverordnung leiste der Bund mittlerweile flächendeckend "angemessene und ausreichende Dienstleistungen" im Postwesen, heißt es weiter. Auch seien die Rechte der Beschäftigten ohne Kapitalmehrheit des Bundes gesichert. Da künftig also keine zwingenden Gründe für eine Kapitalmehrheit mehr bestünden, solle dem Bund ermöglicht werden, die Deutsche Post AG vollständig zu privatisieren.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109056b
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