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09/2001
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Fortbildung von Fachkräften verbessern

(bf) Die Bundesregierung will das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verbessern. Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/7094) vorgelegt. Das zum 1. Januar 1996 in Kraft getretene AFBG als Grundlage für eine finanzielle Förderung von Fachkräften, die über eine abgeschlossene Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen und sich beruflich fortbilden wollen, habe in seiner jetzigen Ausgestaltung die seinerzeitigen Erwartungen und Zielsetzungen nicht erfüllt, heißt es zur Begründung.

Nach Regierungsangaben zieht der Änderungsentwurf die notwendigen Schlussfolgerungen aus den im Erfahrungsbericht über die Umsetzung und Inanspruchnahme des AFBG ( 14/1137) dargelegten strukturellen und technischen Mängeln des Gesetzes.

So sollen durch attraktivere, flexiblere und der Lebenssituation von Fortbildungsteilnehmern besser gerecht werdende Förderkonditionen die Rahmenbedingungen für eine berufliche Weiterqualifizierung und den Schritt in die Selbstständigkeit allgemein verbessert sowie die Förderung von Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ausgewogener gestaltet werden.

Geplant ist unter anderem auch, weitere förderungswürdige Fortbildungen, beispielsweise im Gesundheits- und Pflegebereich, einzubeziehen und sinnvolle oder notwendige Zweitfortbildungen großzügiger als bisher zu fördern. Ferner werde die Mittelstandskomponente des Gesetzes, der Darlehensteilerlass, so ausgestaltet, dass sie tatsächlich die gewünschten Impulse für mehr Existenzgründungen und Arbeitsplätze geben könne, heißt es. Chancengleichheit für alle fortbildungswilligen Fachkräfte soll hergestellt werden.

Ziel sei ferner, den Verwaltungsaufwand auf das Notwendige zu begrenzen, die Antrags- und Bewilligungsverfahren so weit wie möglich zu vereinfachen. Im Hinblick auf die Währungsumstellung auf den Euro soll eine Neufestsetzung der Signalbeträge zum 1. Juli 2002 erfolgen. Auf Grund der Novelle rechnet die Regierung im Jahr 2002 bei den Leistungen nach dem AFBG mit Mehrkosten von 46 Millionen Euro.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109066b
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