Zum Energieverbrauch Angaben machen
(wi) Der Bundestag hat am 15. November den Entwurf der Bundesregierung für ein Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz ( 14/6813) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/7456) vom 7. November.
Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, wonach neue Autos, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, am Verkaufsort mit einem Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und Ausstoß von Kohlendioxid versehen werden müssen. Darüber hinaus sollen künftig alle Geräte Angaben über den Energieverbrauch enthalten. Auch sollen zulässige Höchstwerte für den Energieverbrauch von Geräten festgelegt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss hatte einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, durch den das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt wird, mit Zustimmung des Bundesrates zulässige Höchstwerte für den Energieverbrauch von Geräten zu bestimmen. Zudem darf es festlegen, dass bei Geräten und Fahrzeugen unter anderem Angaben zum Energieverbrauch und zu den Kohlendioxidemissionen gemacht werden müssen.