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11/2001
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CDU/CSU-ANTRAG ABGELEHNT

Regierung muss in diesem Jahr keinen Nachtragshaushalt vorlegen

(hh) Abgelehnt hat der Bundestag am 27. November einen Antrag ( 14/5449) der CDU/CSU-Fraktion, in dem die Regierung aufgefordert werden sollte, "umgehend" einen Nachtragshaushalt vorzulegen.

Die Union begründet ihre Initiative damit, dass sich seit Verabschiedung des Etats für 2001 "erhebliche Haushaltsbelastungen" ergeben hätten. Dies gelte besonders für die BSE-Folgekosten. Die Koalitionsmehrheit habe bei den Haushaltsverhandlungen einen Antrag der Union für ein BSE-Sonderprogramm in Höhe von 300 Millionen DM abgelehnt, führt die Fraktion aus.

Deshalb könnten die jetzt noch in größerem Umfang tatsächlich anfallenden Kosten nicht als "unvorhergesehen" bezeichnet und außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Betriebe der Landwirte seien "völlig unverschuldet" in Not geraten und benötigten "unverzügliche Hilfe". Einige Bundesländer seien mit Hilfestellungen bereits "mit gutem Beispiel vorangegangen". Der Bund könne sich der Verantwortung nicht entziehen, heißt es in dem Antrag.

Zudem erfordere die "alarmierende" Finanzlage der Bundeswehr ein sofortiges Nachsteuern, und durch die Einigung zwischen dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen über die Verteilung des Expo-Defizits würde der Bundeshaushalt zusätzlich mit mehr als 1 Milliarde DM belastet, führt die CDU/CSU-Fraktion weiter aus. Darüber hinaus müssten aus dem "angeblichen und plötzlichen Wegbrechen" der Steuereinnahmen Konsequenzen gezogen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111034b
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