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11/2001
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PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Strafen im Lebensmittelrecht verschärfen

(pt) Verstöße gegen die Kennzeichnungsbestimmung der Fleischverordnung sowie gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sollen künftig als Straftaten geahndet werden. Dafür hat sich am 28. November der Petitionsausschuss eingesetzt. Die zu Grunde liegende Eingabe wurde dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) "als Material" überwiesen und dem Europäischen Parlament zugeleitet.

Nach Berichten über Etikettenschwindel der Lebensmittelkontrollbehörden bat der Petent, Vorschriften des Lebensmittelrechts zu schaffen, die eine "wesentlich effektivere, schlagfertige Lebensmittelüberwachung im nationalen und EU-Bereich" sicherstellen sollen. Außerdem soll nach Meinung des Petenten unter anderem für eine Verteilung der Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen in den bundesdeutschen Ländern gesorgt werden. Vorsätzliche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sollten nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern ausschließlich als Straftat geahndet werden.

Der Ausschuss unterstützte einvernehmlich das Anliegen, den Verbraucherschutz durch organisatorische und gesetzgeberische Maßnahmen zu stärken. Vor allem die Ahndung von Verstößen gegen das Kennzeichnungsrecht als Straftatbestand sei wichtig zur Durchsetzung eines überzeugenden Verbraucherschutzes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111056b
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