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11/2001
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Panorama

Fraktionslos, aber nicht rechtlos

Die Abgeordnete Christa Lörcher wird sich nach ihrem Austritt aus der SPD-Bundestagsfraktion am 15. November 2001 auf einige Änderungen ihrer Rechte im Parlament einstellen müssen. Denn die Arbeit im Bundestag wird maßgeblich von den Fraktionen bestimmt. Sie entsenden ihre Mitglieder in die Ausschüsse und bestellen Obmänner oder Obfrauen, die die Arbeit koordinieren und die Übereinstimmung mit der Willensbildung in der Fraktion gewährleisten. Letztlich können die Fraktionen einzelne Ausschussmitglieder abberufen und durch andere Fraktionsmitglieder ersetzen.

Nach der Vertrauensabstimmung gratuliert Christa Lörcher dem Kanzler.

Nach der Vertrauensabstimmung gratuliert Christa Lörcher dem Kanzler.

Christa Lörchers Sitz im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist damit fraglich geworden. Allerdings haben fraktionslose Parlamentarier nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Anspruch darauf, als beratendes Mitglied in einem Ausschuss mitzuwirken.

Die Benennung erfolgt nach einer Anhörung durch den Bundestagspräsidenten unter Berücksichtigung der Interessen und sachlichen Qualifikationen der Abgeordneten. Ihre Mitgliedschaft im Ausschuss umfasst das Rede- und Antragsrecht. Stimmberechtigt sind sie nicht, denn ihre Stimme hätte ein überproportionales Gewicht. Außerdem entfällt der Anspruch, bei der Vergabe des Ausschussvorsitzes berücksichtigt zu werden.

Zudem entfällt Christa Lörchers Anspruch auf Leitung der Arbeitsgruppe Migration/Integration in der Enquete-Kommission Demographischer Wandel. Vom Fraktionsaustritt unberührt bleiben dagegen ihre Mitgliedschaft im Ausschuss "Migration, Flüchtlinge, Demographie" und im Politischen Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie der Vorsitz im Unterausschuss "Demographie", da sie als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung vom Bundestag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt worden ist.

Ein Sonderstatus besteht auch bei der Bemessung der Redezeit im Parlament. Diese hängt vom Gewicht des Verhandlungsgegenstandes und von der Gesamtdauer der Aussprache ab. Drei bis zehn Minuten stehen einem fraktionslosen Abgeordneten in der Regel zur Verfügung.

Üblicherweise wird im Plenarsaal auch eine räumliche Trennung von der Fraktion vollzogen. Einen Anspruch auf einen mit Telefon- und Schreibmöglichkeiten ausgestatteten Sitz in den ersten Reihen hat Christa Lörcher nicht. Sie wird voraussichtlich einen Platz am Rande der SPD-Fraktion einnehmen.

Nach der Vertrauensabstimmung gratuliert Christa Lörcher dem Kanzler.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111069a
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