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12/2001
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AUSSCHUSS FÜR ANGELEGENHEITEN DER NEUEN LÄNDER

Angleichung der Vergütung in Ost und West eine "gesamtdeutsche Aufgabe"

(nl) Der Deutsche Beamtenbund Brandenburg betrachtet die Angleichung der Beschäftigungs- und Vergütungsbedingungen im öffentlichen Dienst der neuen Länder als gesamtdeutsche Aufgabe aller öffentlichen Arbeitgeber. Dies betont der Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller in seiner schriftlichen Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder am 12. Dezember zum Thema "Lohnangleichung zwischen West- und Ostdeutschland". Der Anhörung lag ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6038) zum Aufbau Ost "als Leitbild für ein modernes Deutschland" zu Grunde.

Nach Auffassung Müllers müssen die "strukturellen Ungleichbehandlungen" der neuen Länder und deren Kommunen beseitigt werden. Die Effektivlöhne der ostdeutschen Arbeitnehmer hätten im vergangenen Jahr im Schnitt 39.600 DM betragen, das habe 76,7 Prozent der auf einen westdeutschen Arbeitnehmer entfallenen Lohn- und Gehaltssumme entsprochen. Am weitesten vorangeschritten sei die Lohnanpassung im Wirtschaftsbereich "öffentliche und private Dienstleistungen" mit 92 Prozent. In diesem Sektor zähle der größte Teil der Beschäftigten zum Tarifgebiet des öffentlichen Dienstes, so Müller.

Stufenplan empfohlen

Der Magdeburger Ökonom Professor Karl-Heinz Paqué könnte sich einen Stufenplan zur Verdienstangleichung vorstellen. Danach sollte die nominale Ost-West-Verdienstlücke im öffentlichen Dienst jährlich um einen Prozentpunkt geschlossen werden, so dass 2012 endgültig Ost-West-Parität hergestellt wäre. Parallel dazu müsse die Verwaltung in den neuen Ländern verschlankt werden, und zwar durch Privatisierung, Auslagern von Dienstleistungen und Reorganisation der Behörden. Daneben empfiehlt Paqué, im öffentlichen Dienst eine leistungsabhängige Entlohnung einzuführen.

Der sächsische Finanzminister Thomas de Maizière berichtet in seiner Stellungnahme, dass Beamte, die von ihrer ersten Ernennung an in den neuen Ländern oder Ost-Berlin tätig sind, derzeit 88,5 Prozent (90 Prozent ab 2002) der für Westdeutschland geltenden Dienstbezüge erhalten.

De Maizière kommt zu dem Ergebnis, dass die niedrigere Besoldung in den neuen Ländern nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Zwar dürfe wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden. Von Willkür könne nur dort gesprochen werden, wo sich die beanstandete Regelung nicht sachlich begründen lasse. Der Gesetzgeber könne sagen, was als so verschieden anzusehen ist, dass dies eine Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Prognose lautet, dass in der Industrie noch auf Jahre hinaus ein großer Unterschied zwischen Tarifangleichung und Angleichung der Effektivlöhne und -gehälter zwischen Ost und West fortbestehen wird.

Hohe Gehälter kein Hindernis

Nach Meinung von Dr. Wolfgang Kühn vom Progress-Institut für Wirtschaftsforschung berechtigen die Strukturprobleme des verarbeitenden Gewerbes in Ostdeutschland nicht zur Schlussfolgerung, dass hohe Löhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes die Entwicklung der ostdeutschen Wirtschaft beeinträchtigen. Ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst der neuen Länder sei nur dann Erfolg versprechend und mit geringeren sozialen Verwerfungen möglich, so Kühn, wenn zugleich Arbeitsplätze in Dienstleistungsbereichen geschaffen werden.

Nach Ansicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist die politische Frage nach der Gleichbehandlung nicht zu unterschätzen und hat eine größere Bedeutung als etwa die Entwicklung der Produktivität. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Angleichung der Löhne und Gehälter an das Westniveau einen positiven Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben werde.

Abwanderung stoppen

Der Thüringer Kultusminister Michael Krapp hält eine Angleichung für schnellstens erforderlich. Unabhängig von der Finanzierbarkeit werde ein Zeitplan benötigt, der den "unbedingten politischen Willen", die Angleichung herzustellen, dokumentiert. Der vorhandene Bevölkerungsrückgang würde verschärft, wenn Nachwuchskräfte abwanderten.

Marion Bimmler vom Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin stellt zu dem Argument, im Osten sei alles billiger, fest, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in München und in Braunschweig für die gleiche Arbeit auch das gleiche Entgelt erhielten, obwohl die Lebenshaltung in München teurer sei als in Braunschweig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112050a
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