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01/2002
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FÜHRERSCHEINRECHT

Übergangsregelungen abgelehnt

(vb) Für das seit dem 1. Januar 1999 gültige Führerscheinrecht sollen keine Übergangsregelungen eingeführt werden. Die FDP hatte in einem Antrag ( 14/2370, 14/5558) gefordert, Ausnahmeregelungen für das Führen von Krankenkraftwagen und Feuerwehrfahrzeugen von Gebietskörperschaften und Organisationen ohne Erwerbscharakter für deren zukünftiges Personal zu schaffen. Zur Begründung hieß es, durch das neue Recht seien Umstellungsprobleme und zusätzliche Kosten verursacht worden, da die Pkw-Erlaubnis nun nicht mehr zum Führen von Fahrzeugen von bis zu 7,5 Tonnen, sondern nur noch bis 3,5 Tonnen berechtige. Das Plenum lehnte die Initiative mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der anderen Fraktionen am 25. Januar ab.

Die Koalition argumentierte, dass die geforderte Übergangsregelung gegen EU-Recht verstieße und darüber hinaus für eine solche Übergangsregelung keine Notwendigkeit bestehe. Die FDP verwies darauf, dass die Zahl derer, die nur den neuen Führerschein B hätten und dann bei der Feuerwehr und bei den Hilfsdiensten nicht alle Fahrzeuge führen dürften, zunehmen würde. Diese Personen müssten entweder auf Kosten der Organisation den Führerschein C1 erwerben oder es bei einem beschränkten Einsatz bleiben lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201073c
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