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02/2002
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ANTRAG DER UNION EINSTIMMIG ANGENOMMEN

Gewalt gegen Frauen weltweit ächten

(mr) Frauen, denen in bestimmten Ländern im Namen einer angeblichen Familienehre Gewalt bis hin zum Mord angetan wird, sollen nach dem Willen der Unionsfraktion besser vor so genannten "Schande-Morden" geschützt werden. Einstimmig nahm der Menschenrechtsausschuss am 27. Februar bei seinen Beratungen einen Antrag der CDU/CSU zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen ( 14/7457) in veränderter Form an. Die Fraktion erläutert in dem Antrag, nach Schätzungen der Vereinten Nationen würden jährlich 5.000 Frauen und Mädchen im Namen der "Ehre" Opfer von Gewalt. Sie würden ermordet, zum Selbstmord gezwungen, "verschwinden" oder würden mit Säure übergossen. Auslöser hierfür seien Ehebruch, Vergewaltigung, aber auch die Weigerung, einen von der Familie bestimmten Mann zu heiraten. Allein das Gerücht, eine Frau oder ein Mädchen habe sich nicht an den traditionellen Verhaltenskodex gehalten, genügten, um Gewalt gegen sie auszuüben. In mindestens 13 Ländern, vor allem in Nordafrika, Westasien und Teilen von Südasien, würden nach UN-Angaben Morde im Namen der "Ehre" begangen. Dazu zählten Pakistan wie auch die Türkei oder die Palästinensischen Autonomiegebiete, obwohl viele dieser Länder internationale Vereinbarungen unterzeichnet hätten, die diese Verbrechen verbieten. Deshalb solle die Bundesregierung die Regierungen der Länder, in denen Schande-Morde begangen oder gar zugelassen werden, auffordern, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Der federführende Ausschuss folgte bei seinen Beratungen Empfehlungen des mitberatenden Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dieser hatte unter anderem angeregt, in dem Forderungskatalog gegenüber der Bundesregierung die finanzielle Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Ferner präzisierte der Menschenrechtsausschuss, dass auch die Frauen selbst diese sexuellen Übergriffe oft nicht als eine Verletzung ihrer Rechte wahrnähmen, sondern glaubten, sie hätten Schande über ihre Familien gebracht. Die Unionsfraktion stimmte den Änderungen zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202039b
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