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02/2002
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ANTRAG DER CDU/CSU

Regierung soll "Wirtschaftspolitik für mehr Wachstum" betreiben

(wi) Eine "Wirtschaftspolitik für mehr Wachstum und Beschäftigung" fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/8265), den der Bundestag am 21. Februar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Dabei sei das Steuerrecht grundlegend zu vereinfachen und gerechter zu gestalten. Vor allem seien die "ungerechtfertigten Belastungsunterschiede" zwischen Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen auszugleichen.

Der Einkommensteuerspitzensatz sei unter 40 Prozent und der Eingangssteuersatz unter 15 Prozent zu senken, "sobald finanzpolitische Freiräume bestehen". Die Abgeordneten treten darüber hinaus für niedrigere Lohnzusatzkosten der sozialen Sicherungssysteme ein. Durch grundlegende Reformen könnten die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent gedrückt werden. Auch der staatliche Anteil am Bruttoinlandsprodukt müsse auf unter 40 Prozent reduziert werden.

Die Fraktion wendet sich im Übrigen gegen "beschäftigungshemmende Regulierungen" auf dem Arbeitsmarkt, der entbürokratisiert und flexibilisiert werden müsse. Aufzuheben seien Regelungen im Gesetz zur Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und im Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit, die Einschränkung bei befristeten Arbeitsverhältnissen sowie der allgemeine Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Arbeitslosen- und Sozialhilfe seien zusammenzuführen, um teure Doppelarbeit zu vermeiden. Um eine Beschäftigung auch im Niedriglohnbereich attraktiver zu gestalten, sollten die Anrechnungsbestimmungen von Erwerbseinkommen in den Transfersystemen "beschäftigungsfreundlich" gestaltet und die Anforderungen zur Arbeitsaufnahme konkretisiert werden.

Im Gesundheitswesen verlangen die Abgeordneten ein geschlossenes Konzept, das zu mehr Transparenz und Wahlfreiheit der Versicherten führt und weitere Verhandlungsspielräume von Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten eröffnet.

In den neuen Ländern sollten Infrastrukturlücken geschlossen werden, um die Beschäftigungschancen zu verbessern. Schließlich wird eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes verlangt. Unternehmen und Beschäftigten sollte es ermöglicht werden, vor Ort flexible Regelungen auch außerhalb starrer Tarifverträge umzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202065b
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