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02/2002
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Pflanzenschutzmittel

Plantomycin im Notfall zulassen

(vs) Ob im "Notfall" das Pflanzenschutzmittel Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbranderregers eingesetzt werden kann, soll die Bundesregierung nach Ansicht der FDP prüfen. In einem Antrag ( 14/8180) fordert sie die Bundesregierung auf, darzulegen, inwiefern vor allem Obstbäume ohne den Einsatz von Plantomycin vor Feuerbrand geschützt werden können. Aus Sicht der FDP würde eine Entscheidung der Biologischen Bundesanstalt für Landwirtschaft, den Einsatz von Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbranderregers bis Ende 2003 zu verbieten, deutsche Obstbauern existenziell gefährden. Weiter heißt es, vom heimischen Erwerbsobstbau seien bislang nur mit dem Einsatz dieses Präparates erhebliche Schäden abgewendet worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202071a
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