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02/2002
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Entsorgung von alten Fahrzeugen der Europäischen Union vereinfachen

(um) Mit der Anpassung an einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen will die Bundesregierung Vereinfachungen und Verbesserungen erreichen. Sie hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/8343). Im Rahmen der Neuregelung soll die Produktverantwortung der Hersteller berücksichtigt werden.

Danach soll das Nachweisverfahren für stillzulegende Fahrzeuge unter Abwägung von Verwaltungsaufwand und Informationsgewinn vereinfacht und mögliche Unklarheiten durch Klarstellungen des Verordnungstextes beseitigt werden.

Beabsichtigt sei, die Durchsetzbarkeit wichtiger Vorschriften durch eine Ergänzung der Ordnungswidrigkeiten zu verbessern. Mit der Anpassung an die EU-Richtlinie 2000/53 ist ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen geschaffen worden, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser gelte für alle Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Spätestens ab dem Jahr 2007 sollen Altfahrzeuge unentgeltlich zurückgegeben werden können. Hersteller und Importeure müssen danach Entsorgungskosten von Fahrzeugen, die erstmals nach dem 1. Juli 2002 zugelassen worden sind, vollständig oder zu einem wesentlichen Teil übernehmen.

Dem Gesetz und der Richtlinie folgend sollen bis 2006 mindestens 85 Prozent eines durchschnittlichen Altfahrzeuggewichts verwertet und mindestens 80 Prozent wiederverwendet werden. Bis 2015 sind diese Verwertungsziele auf 95 Prozent bei der Verwertung und 85 Prozent bei der stofflichen Wiederverwendung zu steigern. Schließlich soll es ab dem 1. Juli 2003 grundsätzlich verboten sein, Fahrzeuge oder Bauteile in Verkehr zu bringen, die Cadmium, Quecksilber, Blei oder so genanntes sechswertiges Chrom enthalten. Die finanziellen Auswirkungen werden von der Regierung bereits für 2002 auf Grund der erforderlichen Rückstellungen mit 248 Millionen € angegeben.

Den Angaben zufolge werden sich damit die Mindereinnahmen des Bundes um 77 Millionen €, die der Länder um 79 Millionen € und die der Gemeinden um 82 Millionen € mindern. Infolge der Überwälzung der Entsorgungskosten von Herstellern und Importeuren auf die Käufer werde es künftig zu einer schrittweisen Vermehrung der Steuermindereinnahmen kommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202074b
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