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03/2002
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Regelungen für Bundesfernstraßen ändern

(vb) Bundesfernstraßen, die nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen, sollen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in die sich aus dem Landesrecht ergebene Straßenklasse abgestuft werden. Zu diesem Zweck hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 14/8448) vorgelegt. Die Folge sei, dass die ehemalige Bundesfernstraße nach der Abstufung nicht mehr von der Bundesgesetzgebung erfasst werde. Nach Darstellung der Regierung kommt es im Zusammenhang mit dem Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen mitunter dazu, dass die Umstufungen von Ortsdurchfahrten, die nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen, vielfach nicht gleichzeitig mit der Verkehrsvergabe der Ortsumgebung vorgenommen werden könnten. Dadurch würden für den Bund vielfach doppelte Straßenbaulasten anfallen. Daher solle bereits zum Zeitpunkt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens der Straßenbaulastträger ein Umstufungskonzept vorlegen und in die Planunterlagen aufnehmen.

Vorschlag des Bundesrats

Die Länderkammer schlägt in ihrer Stellungnahme vor, dass eine entsprechende Abstufung in die sich nach Landesrecht ergebene Straßenklasse voraussetzt, dass der hierfür zuständige Träger der Straßenbaulast zustimmt. Diesen Vorschlag lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung ab. Mit einer solchen Änderung würde das Interesse des Bundes sowie aller Beteiligten an einem zügigeren Verfahren zur Umstufung von Bundesfernstraßen nicht berücksichtigt.

Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Verkehrsausschuss am 20. März einen Antrag der Union ( 14/7146) abgelehnt, die sich für die Finanzierungssicherheit des Bundesfernstraßenbaus einsetzte. Für die Länder sollte planerische Sicherheit im Rahmen des Investitionsprogramms auch über 2002 hinaus geschaffen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203069c
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