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04/2002
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ANTRAG DER CDU/CSU

Bei Erschließungsmaßnahmen nicht doppelt besteuern

(fi) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine doppelte Umsatzsteuerbelastung von Erschließungsmaßnahmen auszuschließen. Damit soll sie dem Zweck der Novelle des Baugesetzbuches, Erschließungsmaßnahmen zu beschleunigen und die Kosten dafür zu senken, "volle Geltung" verschaffen, heißt es in einem Antrag ( 14/8593).

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 1997 sei zur Entlastung der kommunalen Haushalte, zur schnelleren Mobilisierung von Bauland und zur Kostensenkung der Baulanderschließung der Abschluss von Erschließungsverträgen zwischen Gemeinden und Dritten ermöglicht worden, so die Union. Diese Ziele würden durch die umsatzsteuerliche Behandlung von Erschließungsverträgen mit zwischengeschalteten privaten Erschließungsunternehmen erschwert, betont die Fraktion.

Grundlage dafür sei die Regelung, wonach die Möglichkeit einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung von Erschließungsmaßnahmen durch Gesellschaften, die nicht Eigentümer der zu erschließenden Flächen sind, begründet wird, wenn sich das Erschließungsunternehmen gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern durch privatrechtliche Verträge zur Erschließung verpflichtet. Würden erschlossene Anlagen unentgeltlich auf die Gemeinde übertragen, falle einerseits Umsatzsteuer im Blick auf die unentgeltliche Übertragung als Werklieferung an die Gemeinde an. Andererseits solle das private Erschließungsunternehmen auch für die Leistungen gegenüber dem Grundstückseigentümer steuerpflichtig sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204058b
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