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05/2002
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IM BUNDESTAG VERABSCHIEDET

Verbraucher erhalten einen Anspruch auf Informationen über Lebensmittel

(vs) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Bundestag am 17. Mai den Entwurf der Bundesregierung für ein Verbraucherinformationsgesetz ( 14/8738, 14/8992) in der vom Fachausschuss am 15. Mai geänderten Fassung ( 14/9065) angenommen. Mit gleicher Mehrheit bei Enthaltung der FDP lehnte das Parlament darüber hinaus einen Antrag der CDU/CSU ( 14/8784) ab, das Verbraucherinformationsgesetz effektiv zu gestalten. Keine Mehrheit fanden auch Entschließungsanträge der FDP ( 14/8520, 14/9111).

Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Verbraucher Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände leichter erhalten können. Im Ausschuss hatten SPD und Bündnisgrüne unterstrichen, dass die Verbraucher auf umfassende und verständliche Informationen über die Qualität von Produkten angewiesen seien. Das Gesetz sei ein erster Schritt in diese Richtung, indem es den Verbrauchern erstmals den Zugang zu behördlichen Informationen ermöglicht, wovon auch Verbraucherverbände und Medien profitierten. Weitere Schritte, so die Erweiterung des Informationsanspruches gegenüber Unternehmen, müssten folgen.

CDU/CSU: Unausgewogen

Die CDU/CSU begrüßte die Stärkung der Informationsrechte der Verbraucher und deren Bündelung in einem Gesetz. Die Vorlage sei jedoch unausgewogen und praxisfremd. So fehle es an einer Definition der konkreten Zuständigkeit der Behörden, die im Übrigen auf Grund der Auskunftspflicht einem "erheblichen Haftungsrisiko" ausgesetzt seien. Auf Länder und Kommunen kämen voraussichtlich deutliche Schadensersatzforderungen von Unternehmen zu, wenn sich Informationen der Behörden nachträglich als unzutreffend erwiesen. Auch führe der nationale Alleingang zu Wettbewerbsvorteilen ausländischer Unternehmen, die in ihren Heimatländern nicht solchen Informationsrechten der Behörden ausgesetzt seien wie hier vorgesehen.

Die FDP kritisierte, das Gesetz führe zu mehr Bürokratie. Die Zuständigkeiten seien unklar, die bei den Kommunen entstehenden Kosten zu hoch und die Gebühren gingen zu Lasten der Verbraucher. Die PDS bemängelte vor allem, dass der Informationsanspruch der Verbraucher auf die Behörden beschränkt sei. Die erforderliche Transparenz für eine Kaufentscheidung mache auch eine entsprechende Informationspflicht der Unternehmen notwendig, die sich auf alle Produkte erstrecken müsse.

Die Union hatte in ihrem Antrag Defizite des Gesetzentwurfs bemängelt und eine Reihe von Änderungen gefordert. Die FDP forderte in ihren Entschließungsanträgen ebenfalls eine Überarbeitung. So sollte die Wirtschaft aufgefordert werden, die zur Verfügung stehenden Informationen freiwillig weiterzuentwickeln und ein eigenes überschaubares Informationssystem zu schaffen.

Datennutzung geregelt

Durch die Änderungsanträge von SPD und Bündnisgrünen wurde unter anderem ein Gesetz über die Nutzung von Daten zur Durchführung der Regelungen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit als "Artikel 2" aufgenommen. Zur Begründung heißt es, neben den Regelungen über die Verbraucherinformation seien weitere Regelungen über die Behandlung, Nutzung und Anwendung von Daten zur Lebensmittelsicherheit und Verbraucherinformation nötig. Mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen geschaffen, damit Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung unverzüglich an die zuständigen Behörden gelangen.

Durch Änderungen am Verbraucherinformationsgesetz räumte der Bundestag den Behörden den "größtmöglichen Ermessungsspielraum" bei der Beantwortung von Informationswünschen ein. Die der Behörde entstehenden Kosten sollen im Einzelfall in einem vertretbaren Verhältnis zum Informationsgehalt stehen.

Der Bundesrat hatte von der Regierung verlangt, die Kosten ihres Gesetzentwurfs für die Länder zu prüfen, wie aus der Stellungnahme der Länderkammer hervorgeht. Mit dem Regierungsentwurf werde rechtliches Neuland betreten. So sei das Prinzip einer Aktenöffentlichkeit im deutschen Recht bislang weitgehend unbekannt. Das Gesetz könne massiv in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Wirtschaft eingreifen und auch erhebliche wirtschaftliche Folgewirkungen zeitigen. Zu berücksichtigen seien vor allem die Interessen der mittelständischen Wirtschaft.

Höhere Kosten erwartet

In ihrer Gegenäußerung hatte die Regierung ihren Entwurf als "ausgewogenen Vorschlag" bezeichnet, der die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtige. Zwar würden zusätzliche Personal- und Sachkosten für die öffentlichen Haushalte entstehen, die im Vorhinein aber nicht beziffert werden könnten. Der personelle und sachliche Aufwand müsse aus dem Aufkommen an Gebühren und Auslagen gedeckt werden. Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmte die Regierung zumeist zu.

Dass der Regierungsentwurf seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird, war die überwiegende Auffassung der Sachverständigen, die sich am 29. April in einer öffentlichen Anhörung des Verbraucherausschusses dazu geäußert hatten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205020a
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