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05/2002
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Berechnung des Wohngeldes ändern

(vb) Leistungen, die ab dem 1. Januar 2003 für eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht werden, sollen bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 14/8993) vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Nach Überzeugung der Exekutive ist es aus Gründen der Systemgerechtigkeit und der Gleichbehandlung geboten, die Leistungen im Rahmen der steuerfreien Einnahmen, wie andere zur Sicherung des Lebenserhaltes dienende Leistungen auch, zum für das Wohngeld ausschlaggebenden Jahreseinkommen hinzuzurechnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205030b
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