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05/2002
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Regierung will Artikel 96 des Grundgesetzes ändern

(re) Die Bundesregierung plant, Artikel 96 des Grundgesetzes (GG) dahin gehend zu ändern, dass er die geplante Konzentration der Zuständigkeit für die Verfolgung aller Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch bei den Oberlandesgerichten und dem Generalbundesanwalt ( 14/8978) verfassungsrechtlich absichert. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/8994) eingebracht. Danach soll Artikel 96 des Grundgesetzes so gefasst werden, dass neben dem Völkermord und dem Staatsschutz, in denen bereits jetzt Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben können, auch Strafverfahren auf Grund anderer völkerrechtlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer Kriegsverbrechen einbezogen werden können. Darüber hinaus sind nunmehr über das Völkerstrafgesetzbuch auch Unterlassungstaten und fahrlässig begangene Taten erfasst.

"Schwer verständlich"

Der Bundesrat äußert sich in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bedauernd darüber, dass die Änderung des Artikels 96 wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens nicht zu einer Verbesserung der verfassungsrechtlichen Struktur dieser Vorschrift genutzt werden kann. So sollte der Artikel bei der anstehenden Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung überarbeitet und die Vorstellung einer grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes für Strafverfahren auf den Gebieten des Völkerstrafrechts und des Staatsschutzes aufgegeben werden. Zur Begründung wird angeführt, dass der Artikel 96 als schwer verständlich, systemwidrig und irreführend gelte.

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung darauf, dass die verfassungsrechtliche Struktur des Artikels 96 schon mit Blick auf das gebotene zügige Gesetzgebungsverfahren nicht geändert werden sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205034a
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