Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 07/2002 >
07/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Untersuchungsausschuss

Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder kann der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieses Minderheitsrecht wird besonders von der jeweiligen Opposition angewandt, um behauptete Missstände in Regierung und Verwaltung zu prüfen. Die Zahl der Ausschussmitglieder bestimmt der Bundestag. Ein Untersuchungsausschuss, der grundsätzlich öffentlich verhandeln muss, hat unter anderem das Recht, Zeugen vorzuladen und zu vereidigen. Das Ergebnis wird in einem Bericht an das Plenum zusammengefasst.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207025b
Seitenanfang
Druckversion