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07/2002
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Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss sucht bei gesetzgeberischen Konflikten zwischen Bundestag und Bundesrat nach Kompromisslösungen, wenn eines der genannten Verfassungsorgane ihn dazu anruft. In diesem Ausschuss ist jedes Bundesland mit einer Stimme und der Bundestag mit einer gleich hohen Anzahl von gewählten Mitgliedern vertreten. Seit der deutschen Wiedervereinigung besteht der Vermittlungsausschuss aus 32 Mitgliedern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207027b
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