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07/2002
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Steuern

Finanzausschuss

Steuern

Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlamentes gehört die Kontrolle über die Ausgaben des Staates und die Festlegung seiner Einnahmen. Das hat jederzeit tiefgreifende Auswirkungen auf jeden Bürger. Auf breiter Front arbeitete daher auch der 14. Bundestag an dem Bemühen, durch die Gestaltung der Steuergesetzgebung einerseits die staatlichen Aufgaben finanziell ermöglichen zu können, andererseits aber den Handlungsspielraum von Privatleuten und Unternehmen auszuweiten. Eine über die Wahlperiode hinausgehende Steuerreform bringt in drei Stufen den Eingangssteuersatz von 25,9 auf 15 und den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent. Niedrigere Sätze bei der Körperschaft- und Einkommensteuer für Personengesellschaften sollen weitere Wachstumsimpulse in der Wirtschaft bewirken. Denn Steuern steuern: Durch Möglichkeiten von Abschreibungen werden gewünschte Tendenzen unterstützt. So etwa bei der Erneuerung des Stiftungsrechtes oder bei der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, die durch eine Entfernungspauschale ersetzt wurde und damit den öffentlichen Nahverkehr und das Fahrrad interessanter machte. Umstritten blieb die Ökosteuer, durch die der Benzinpreis zu Gunsten einer Senkung der Sozialabgaben stufenweise erhöht wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207030a
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