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Juni 4/2003
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(1) Teilnahmepflicht

Auf Antrag kann jedes Regierungsmitglied zu Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse herbeigerufen werden. Allerdings ist dazu ein Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Gremiums notwendig. Von 1949 bis 2002 gab es im Plenum des Bundestages 77 entsprechende Anträge. Davon wurden jedoch nur 17 angenommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/00_sonderthema_definitionen_20/0304020_1
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