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Juni 4/2003
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(1) Vereidigung

Vor dem Bundestag legen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundesminister nach ihrer Wahl folgenden Eid ab: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/00_sonderthema_definitionen_24/0304024_1
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