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Juni 4/2003
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Regierungssysteme im Vergleich

Das Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative ist in den westlichen Demokratien fest verankert. Die drei Staatsfunktionen Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung liegen in den Händen gleichgeordneter Organe, die sich gegenseitig kontrollieren. In der praktischen Umsetzung gibt es von Land zu Land jedoch Unterschiede. Wie die Beispiele zeigen, wird das Zusammenspiel von Parlament, Länderkammer, Regierung und Präsident je nach Staatsform anders akzentuiert.

Repräsentantenhaus
Repräsentantenhaus.

USA

Die Präsidialdemokratie der Vereinigten Staaten schreibt dem vom Volk (indirekt über ein Wahlmännergremium) gewählten Präsidenten eine herausragende Rolle zu. Er ist Staatsoberhaupt und Regierung in einer Person und lässt sich von Staatssekretären für die Verwaltung der Ministerien helfen. Seine Machtfülle wird ausbalanciert durch den Kongress, dessen Zustimmung er für seine Gesetzesvorhaben gewinnen muss. Der Kongress gliedert sich in den Senat mit 100, die Interessen der Einzelstaaten vertretenden Senatoren und das Repräsentantenhaus mit 435, die lokalen Interessen vertretenden Abgeordneten. Präsident und Kongress sind unabhängig voneinander, in der Politik aber aufeinander angewiesen. Der Präsident kann Gesetzen aus dem Kongress die Unterschrift verweigern - von beiden Häusern aber überstimmt werden. Besonders das Budgetrecht ist ein parlamentarisches Mittel, um Einfluss auf die Politik des Präsidenten zu nehmen.

Repräsentantenhaus: www.house.gov
Senat: www.senate.gov
Weißes Haus: www.whitehouse.gov



Ober- und Unterhaus
Ober- und Unterhaus.

Großbritannien

Großbritannien ist ein Königreich und gilt zugleich - obwohl eine Verfassung fehlt - als Wiege des modernen Parlamentarismus. Formal ist die Königin Chefin des Parlamentes: Sie ernennt die Regierung und eröffnet mit der Thronrede im Oberhaus die parlamentarische Sitzungsperiode. Faktisch aber ist diese Rede die vom Premierminister verfasste Regierungserklärung, und dieser stützt sich auf die Mehrheit im Unterhaus. Das Parlament besteht aus dem Oberhaus, dem in dieser Übergangsphase im Zuge einer Reform noch 92 Erblords und 567 vom Premier auf Lebenszeit ernannte Personen angehören, und dem Unterhaus, dessen Abgeordnete in den 659 Wahlkreisen mit jeweils einfacher Mehrheit gewählt werden. Das Oberhaus kann Gesetze mit einem Veto zeitlich aufhalten, das Unterhaus ist Sitz der eigentlichen politischen Macht. Die Regierung geht aus der Unterhausmehrheit hervor, hier werden Gesetze verabschiedet und die Administration kontrolliert.

Ober- und Unterhaus: www.parliament.uk
Premierminister: www.number-10.gov.uk
Königshaus: www.royal.gov.uk



Nationalversammlung
Nationalversammlung.

Frankreich

Frankreich hat ein präsidentielles Regierungssystem. Der alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident ist die zentrale Figur in der französischen Politik. Er ernennt den Premierminister, der zusammen mit den von ihm vorgeschlagenen Ministern die Alltagsgeschäfte führt. Aber der Präsident bleibt Chef auch des Ministerrates. Alle Gesetze und Verordnungen müssen von ihm gebilligt werden. Sein Veto kann alle Vorhaben für ein Jahr auf Eis legen. Der Premier legt die Tagesordnung des Parlamentes fest. Auch die Gesetzesinitiative teilt sich das Parlament mit dem Premier. Das Parlament besteht aus zwei Kammern - der aus direkt gewählten Abgeordneten bestehenden Nationalversammlung und dem Senat mit den aus den einzelnen Regionen entsandten Senatoren. Die Regierung bleibt der Nationalversammlung stets verantwortlich und kann von ihr gestürzt werden - allerdings hat der Präsident das Recht, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen auszurufen.

Nationalversammlung: www.assemblee-nationale.fr
Senat: www.senat.fr
Staatspräsident: www.elysee.fr
Premierminister: www.premier-ministre.gouv.fr



Abgeordnetenkammer
Abgeordnetenkammer.

Italien

Die italienische Republik weist dem von Wahlmännern gewählten Präsidenten die oft heikle Rolle zu, den Regierungschef zu finden, der die Mehrheit der häufig aus vielen Parteien bestehenden Parlamentsabgeordneten hinter sich vereinen kann. Das Parlament kann eine Regierung stürzen, ohne zugleich eine neue bestimmen zu müssen. Das Zweikammersystem Italiens gibt sowohl dem Abgeordnetenhaus als auch dem Senat wichtige Rechte der Gesetzesinitiative. Manches Gesetz geht mitunter mehrfach zwischen beiden Häusern hin und her, bis es eine von beiden akzeptierte Fassung gefunden hat. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 630 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht landesweit alle fünf Jahre gewählt werden. Der Senat wird zeitgleich nach einem abgewandelten Mehrheitssystem bestimmt, an die Seite der 315 Mitglieder wird zudem noch ein Ältestenrat aus ehemaligen Staatspräsidenten und hochverdienten Italienern gestellt.

Abgeordnetenkammer: www.camera.it
Senat: www.senato.it
Ministerpräsident: www.palazzochigi.it



Erste und Zweite Kammer
Erste und Zweite Kammer.

Niederlande

Die niederländische Monarchie setzt auf klare parlamentarische Verantwortung. Das Staatsoberhaupt repräsentiert und ernennt Beauftragte, die die Regierungsbildung nach den Möglichkeiten vornehmen, die sich aus der Wahl zur zweiten Kammer des Parlamentes ergeben. Der Regierung sind wichtige Beratungsgremien an die Seite gestellt, in denen wichtige Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft Gesetzesinitiativen beurteilen. Das niederländische Parlament, hier Generalstände genannt, hat das letzte Wort. Diese Generalstände bestehen aus zwei Kammern: Die erste wird indirekt von den Abgeordneten der zwölf Provinzen gewählt, die zweite mit ihren 150 Volksvertretern direkt. Jede Regierung muss sich mit ihrem Arbeitsprogramm der Zustimmung der Mehrheit in der zweiten Kammer vergewissern. Das Parlament bestimmt den Haushaltsplan der Regierung. Die Regierung kann das Parlament auflösen und Neuwahlen festsetzen.

Erste und Zweite Kammer: www.parlement.nl
Regierung: www.regering.nl / www.postbus51.nl
Königshaus: www.koninklijkhuis.nl

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/0304030
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