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August 5/2003
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(9) Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist zwischen Bundestag und Bundesrat angesiedelt. Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates (also aus jedem Bundesland ein Vertreter) und ebenso vielen Mitgliedern des Bundestages, die nach den Fraktionsstärken von den Fraktionen benannt werden. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können neben dem Bundesrat auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_24/0305024_9
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