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Januar 1/2004
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Gefragt – geantwortet

An den Besucherdienst des Bundestages werden viele Fragen gerichtet. Kinan Jaeger, freier Mitarbeiter des Besucherdienstes, beantwortet für die Leser von Blickpunkt Bundestag die meistgestellten Fragen der Besucher.

Was sind Überhangmandate?

Eine interessante Besonderheit weist der 15. Deutsche Bundestag auf: Beide großen Fraktionen, SPD und CDU/CSU, gewannen jeweils 38,5 Prozent der Wählerstimmen – dennoch stellt die SPD mit 251 gegenüber 248 Sitzen die größte Fraktion. Dazu verhalfen ihr die Überhangmandate – eine Folge unseres Wahlsystems. Dies hat durchaus Konsequenzen: So zum Beispiel stellt die größte Fraktion traditionsgemäß den Parlamentspräsidenten. Auch beim Vergabeverfahren (Sainte-Laguë/Schepers) für die proportionale Besetzung der Ausschüsse und ihrer Vorsitze erhält sie jeweils den ersten Sitz beziehungsweise den ersten Zugriff. Überhangmandate entstehen, weil der Volkswille in der Demokratie sich durchsetzen muss. Wählt das Volk einen Wahlkreiskandidaten mehrheitlich direkt per Erststimme in den Bundestag, so ist das Mandat gesichert. Wenn also eine Partei laut Aufschlüsselung ihrer Zweitstimmen nur zehn Abgeordnete aus einem bestimmten Bundesland in den Bundestag entsenden darf, in diesem Bundesland aber zwölf direkte Kandidaten durch die Erststimmenentscheidung in den Wahlkreisen gewonnen hat, ziehen diese ins Parlament ein. Beim “Nachrücken“ gilt jedoch: Solange in einem Bundesland Überhangmandate bestehen, können Direktmandate nicht aus der Landesliste nachbesetzt werden. Die heutigen knappen Mehrheitsverhältnisse sind somit durchaus veränderbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2004/bp0401/0401048b
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