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6. Wahlperiode
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6. Wahlperiode (1969 - 1972)


20.10.1969 Eröffnungssitzung des 6. Deutschen Bundestages
Vorsitz: Alterspräsident William Borm.
Wiederwahl von Kai-Uwe von Hassel (CDU/CSU) zum Bundestagspräsidenten
21.10.1969 Wahl von Willy Brandt (SPD) zum Bundeskanzler; Regierung: Koalition aus SPD und F.D.P.
24.04.1972 CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt, ein konstruktives Misstrauensvotum zu stellen (Art 67 GG), indem sie vorschlägt Dr. Rainer Barzel zum Bundeskanzler zu wählen.
27.04.1972 Ablehnung des Antrags der CDU/CSU gem. Art 67 GG (konstruktives Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt).
20.09.1972 Bundeskanzler Willy Brandt stellt die Vertrauensfrage gem. Art. 68 GG, um in die Lage versetzt zu werden, dem Bundespräsidenten die Auflösung des 6. Deutschen Bundestages und die Ansetzung von Neuwahlen vorzuschlagen.
22.09.1972 Antrag von Bundeskanzler Willy Brandt, ihm das Vertrauen auszusprechen, findet erwartungsgemäß nicht die erforderliche Mehrheit.
Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers.
Ende der 6. Wahlperiode
19.11.1972 Wahlen zum 7. Deutschen Bundestag
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/chronik/15615
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