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1991 Europäische Union

Fotografie
Pressekonferenz nach dem Gipfeltreffen in Maastricht
© Bundesbildstelle

Die europäische Integration ist ein Prozess mit vielen Entwicklungsstufen. Der Bundestag und die Bundesregierungen sind seit den Anfängen dieses Integrationsprozesses treibende Kräfte. Nach der Wiedervereinigung bleibt die europäische Einigung weiterhin vorrangiges Ziel, nicht zuletzt um Befürchtungen vor einem wiedererstarkten Deutschland zu zerstreuen.

Im Vertrag von Maastricht beschließen die Staats- und Regierungschefs 1991 nach dem Entwurf der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), die Verwirklichung der Europäischen Union (EU).

Die EU ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die Europäische Gemeinschaft, eine übernationale Wirtschafts- und Währungsunion mit eigener Zentralbank und einheitlichem Geld, dem "Euro". Die zweite Säule ist die Kooperation zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die dritte Säule besteht schließlich in der Zusammenarbeit der nationalen Regierungen im Bereich der Innen- und Rechtspolitik.

Seit dem Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden im Januar 1995 setzt sich die EU aus 15 Mitgliedstaaten zusammen, in denen die Gesetze der übernationalen Organisation gelten. Im Juni 1997 beschließt die EU mit dem Vertrag von Amsterdam institutionelle Maßnahmen für die nächste Erweiterungsstufe. Die weiteren Beitrittskandidaten sind Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland und nach Überwindung der Inselteilung auch Zypern.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 12. Wahlperiode (1990-1994)
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1990/g1990_21
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