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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 28. Februar 2003

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Artikel 8 bis 16 sind nach meiner Überzeugung inhaltlich und sprachlich im Wesentlichen gelungen. Es werden keine abschließenden Kataloge, insbesondere zu geteilten Zuständigkeiten, formuliert. Es gibt keinen Negativkatalog; gleichwohl wird deutlich, wer in Europa was macht und auch dafür verantwortlich ist. Ich erlaube mir vier kritisch und konstruktiv gemeinte Anregungen. Erstens: In Artikel 12 taucht in Absatz 5 die Zuständigkeit für Forschung und technologische Entwicklung auf. Hierhin gehört die Raumfahrt und nicht etwa hochgestuft in Artikel 3 als Ziel der Union. Persönliche Vorlieben eines einzelnen Präsidiumsmitglieds rechtfertigen keine Systembrüche.

Zweitens: Die Flexibilitätsklausel bezieht sich nur auf die Übertragung von Kompetenzen von den Mitgliedstaaten auf die EU. Ich schlage vor, deutlich zu machen, dass dies keine Einbahnstraße ist und auch der umgekehrte Fall mit dem entsprechenden Verfahren vorgesehen werden kann. Drittens: Die wichtige Subsidiaritätskontrolle ist im allgemeinen Absatz 3 von Artikel 8 und dann in Artikel 16 enthalten. Der entscheidende Anwendungsbereich sind aber die geteilten Kompetenzen. Dort sollte man sie noch einmal erwähnen. Das würde Bedenken hinsichtlich der Aufzählung der Hauptgebiete entkräften helfen. Viertens: Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag des Kollegen Borrell Fontelles, in Artikel 13 neben der Koordinierung von Wirtschaftspolitik auch die von Sozial- und Beschäftigungspolitik zu nennen. Beides gehört zusammen. So würde der Auffassung einer großen Mehrheit des Konvents von der Vision eines sozialen Europas Rechnung getragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/internat/eu_konvent/meyer_konv/meyer022
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