Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Gremien > Föderalismusreform >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundestages und Bundesrates

Am Montag, dem 15. Mai 2006, beginnt die auf sieben Tage angesetzte öffentliche Anhörung zur Föderalismusreform in gemeinsamer Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates.

Dazu erklären die beiden Ausschussvorsitzenden, Andreas Schmidt, MdB, und Min. Dr. Ralf Stegner:

Das Grundgesetz bildet seit dem Jahr 1949 die Rechtsordnung unseres Staates. Änderungen dieser erfolgreichsten aller deutschen Verfassungen müssen wohl überlegt sein und mit Augenmaß geschehen.

Ziel der Reform ist es, die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren und so die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.

Nach umfangreichen Vorarbeiten hat die Föderalismusreform jetzt das Stadium konkreter Gesetzgebung erreicht: Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag sowie mehrere Länder im Bundesrat haben Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes eingebracht. Diese Entwürfe und weitere die Föderalismusreform betreffende Vorlagen sind nunmehr Gegenstand der öffentlichen Anhörung. Mehr als 100 Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis sind eingeladen worden, um die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes kritisch zu erörtern.

Ein solches gemeinsames Vorgehen der beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat ist angesichts der angestrebten grundsätzlichen Veränderung des Grundgesetzes angemessen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen werden die erforderlichen gründlichen Beratungen im Bundestag und im Bundesrat unterstützen. Die parlamentarischen Beratungen der Vorlagen sollen noch in diesem Jahrabgeschlossen werden.


DEUTSCHER BUNDESTAG
Rechtsausschuss

- Der Vorsitzende -
Andreas Schmidt, MdB

BUNDESRAT
Ausschuss für Innere Angelegenheiten

- Der Vorsitzende -
Minister Dr. Ralf Stegner

 

 

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien/foederalismus/gemeinsame_pm
Seitenanfang
Druckversion