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14. Wahlperiode
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"Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"

Zielsetzung und Arbeitsweise

Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" hat mit der konstituierenden Sitzung am 14. Februar 2000 ihre Arbeit aufgenommen. Ihr gehören 11 Abgeordnete sowie deren Stellvertreter und 11 Sachverständige (Wissenschaftler und Praktiker) an. Diese treffen sich regelmäßig am Montag der ersten Sitzungswoche eines Monats, zunächst in sogenannten Berichterstattergruppen (vergleichbar mit Arbeitsgruppen), anschließend im Plenum der Gesamtkommission. Darüber hinaus gibt es zusätzliche ganz- und halbtägige Treffen der Berichterstattergruppen sowie ganztägige öffentliche Veranstaltungen. Bei den öffentlichen Veranstaltungen geht es der Enquete-Kommission vor allem darum, in einen Dialog zu treten mit denjenigen Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, Organisationen und Verbänden, die sich bürgerschaftlich engagieren. Neben der Erarbeitung einer Bestandsaufnahme wird es der Enqute-Kommission auch darum gehen, die institutionellen Rahmenbedingungen und individuellen Voraussetzungen für bürgerschaftliches Engagement kritisch zu beleuchten und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Um die Arbeit besser strukturieren zu können, hat die Kommission zunächst drei Berichterstattergruppen gebildet, die sich mit den Teilaspekten "Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft", "Bürgerschaftliches Engagement und Erwerbsarbeit" sowie "Bürgerschaftliches Engagement und Sozialstaat" befassen. Darüber hinaus wird die Kommission einen internationalen Vergleich vornehmen und heraus arbeiten, welche Ideen und Initiativen aus anderen Staaten - mit oder ohne Veränderungen - auf die Bundesrepublik Deutschland übertragbar sind.

Dem Einsetzungsbeschluß zufolge - und dies ist ein Novum in der Geschichte der Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages - wird die Kommission auch aktuelle Gesetzgebungsverfahren begleiten, wenn diese für sie relevante Themenfelder betreffen.

Am Ende der Arbeit wird ein Abschlußbericht stehen, der neben einer Beschreibung und Analyse des Ist-Zustandes in Deutschland konkrete politische Handlungsempfehlungen enthalten wird. Diese Empfehlungen sollen auf die Förderung des freiwilligen, gemeinwohlorientierten, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten bürgerschaftlichen Engagements abzielen und ggf. in Gesetzesvorhaben des Deutschen Bundestages münden, mit denen bürokratische oder rechtliche Barrieren abgebaut werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kommissionen/archiv14/enga/enga_zie
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