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Diäten

Die Abgeordneten erhalten für die Ausübung ihres Mandates eine zu versteuernde "Entschädigung" als Einkommen (so genannte Diäten, d.h. Tagegelder, vom latainischen "dies": der Tag). Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, während die Mitgliedschaft im Parlament vorher ehrenamtlich war. Nach Artikel 48 Grundgesetz haben die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass die Diät eine ausreichende Existenzgrundlage für den Abgeordneten und seine Familie abgeben müsse und der Bedeutung des Amtes zu entsprechen habe. Die Entschädigung beträgt seit 2003 monatlich 7.009 ;euro.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181210a
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