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Fraktionen
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen, können eine Fraktion bilden (Der 16.Bundestag hat 614 Mitglieder, fünf Prozent davon sind 31). Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von dieser Regelung zusammen, so werden sie nur dann als Fraktion anerkannt, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie der Ausschussvorsitze richtet sich nach der Stärke der einzelnen Fraktionen. Im 16.Bundestag gibt es fünf Fraktionen: CDU/CSU (226 Sitze), SPD (222 Sitze) FDP (61 Sitze), die LINKE. (54 Sitze) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (51 Sitze),
SPD
CDU/CSU
FDP
DIE LINKE.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003