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Kleine Anfrage

So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181516
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