Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 26 / 21.06.2004
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Parlamentsvorbehalt gesetzlich regeln

Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland

Bundestagsnachrichten. Die geplante gesetzliche Regelung der Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland haben die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung am 17. Juni einhellig begrüßt. Grundlage der Anhörung waren die Entwürfe der Koalitionsfraktionen für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz (15/2742) und der FDP-Fraktion für ein Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz (15/1985) sowie ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Prinzipien und Modalitäten des Zustimmungsverfahrens in gesetzlicher Form zu regeln.

Beide Gesetzentwürfe werden den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gerecht, betonten etwa die Professoren Edzard Schmidt-Jortzig (Universität Kiel) und Rupert Scholz (Universität München). Dem stimmte der ehemalige Verfassungsrichter Professor Hans Hugo Klein weitgehend zu; allerdings schaffe der Koalitionsentwurf nicht überall Klarheit. Außerdem gehe er mit dem vereinfachten Zustimmungsverfahren, der FDP-Entwurf mit dem Entsendeausschuss über die bisherige Praxis hinaus. Schmidt-Jortzig, Scholz und Professor Manfred Baldus (Universität Erfurt) sahen keine Bedenken, die Entscheidungszuständigkeit des Bundestages an einen Ausschuss zu delegieren, wie von der FDP vorgeschlagen. Zweifel meldete Scholz beim Rückrufrecht des Bundestags an. Das BVerfG habe dem Parlament keine Initiativbefugnis eingeräumt. Ein vereinfachtes Zustimmungsverfahren wurde weitgehend bejaht. Bedenken äußerte Baldus aber an einer im Koalitionsentwurf vorgesehenen "Zustimmungsfiktion nach Ablauf der Schweigefrist".

Der Parlamentsvorbehalt gelte für alle Einsätze bewaffneter Streitkräfte, auch im Rahmen multinationaler Verbände, so Baldus. Allerdings könne hier das vereinfachte Zustimmungsverfahren in Form einer vorläufigen Alleinentscheidung im Einzelfall (Baldus) und einer nachträglichen Zustimmung des Parlament wie bei "Gefahr im Verzug" (Scholz) angewendet werden. Auf die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen wies Volker Röben (Max-Planck-Institut) hin. Es sei das Problem zu lösen, wie der zunehmenden Integration der Streitkräfte in internationale Sicherungssysteme Rechnung getragen werden kann. Einen "großen Gestaltungsspielraum des Parlaments" konstatierte Professor Joachim Wieland (Universität Frankfurt/Main) beim Gesetzgebungsverfahren. Je mehr das Parlament absegne, desto schwerer werde die Kontrolle, desto größer die Verantwortung. Dagegen plädierte der Stellvertreter des Generalinspekteurs, Generalleutnant Hans-Heinrich Dieter, für klare Regelungen, "wenn nötig auch im Detail".


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.