Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 01-02 / 03.01.2005
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Bert Schulz

Die Verbände


In Deutschland agieren drei kommunale Spitzenverbände: Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. Sie konkurrieren - teils historisch, teils aus Interessenlage begründet - auf verschiedenen Feldern. Dennoch haben sie sich bereits vor über 50 Jahren in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen und betreiben ein gemeinsames Europabüro in Brüssel. Die Federführung liegt beim Städtetag.

Dessen Gründung 1905 in Berlin war der erste reichsweite Zusammenschluss der Städte. Traditionell gilt der Städtetag als Vertreter der großen Kommunen. Nach der Zwangsvereinigung 1933 mit anderen kommunalen Spitzenverbänden gründete sich der Städtetag 1945 erneut. Laut eigenen Angaben gehören ihm über 5.500 Städte mit 51 Millionen Einwohnern an. Präsidentin ist die Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main, Petra Roth.

Der Städte- und Gemeindebund entstand in dieser Form 1973 aus einer Fusion von Städtebund und Gemeindetag. Traditionell vertritt der Städte- und Gemeindebund eher die kleineren kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Nach eigenen Angaben repräsentieren seine Mitgliedsverbände über 14.000 Städte und Gemeinden mit über 47 Millionen Einwohnern. Präsident ist seit 2003 Bautzens Oberbürgermeister Christian Schramm.

Der Deutsche Landkreistag existiert unter diesem Namen seit 1922. Ihm gehören mittelbar über die Landkreisverbände in den 13 Flächenländern alle 323 Landkreise an. Der Landkreisbereich umfasst rund 96 Prozent der Fläche Deutschlands, dort leben knapp 56 Millionen Einwohner, etwa 68 Prozent der Bevölkerung. Präsident ist seit Ende vergangenen Jahres Hans Jörg Duppré, Landrat des Landkreises Südwestpfalz


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.