Verteidigung. Einen Gesetzentwurf (15/4639) zur Vereinfachung des Berufsförderungsrechts hat die Bundesregierung vorgelegt. Wie sie erklärt, sei es notwendig, die rechtliche Grundlage für neu hinzukommende Dienstleistungen der Berufsförderungsdienste der Bundeswehr zu schaffen, die aus der verstärkten Kooperation der Wirtschaft resultieren. Der Bundesrat hat gefordert, dass geprüft werden solle, inwieweit auf die vorgesehene Minderung der Übergangsgelder um 15 Prozent bei der Erzielung von Einkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes verzichtet wird. Die Bundesregierung führt dazu aus, mit dieser Regelung werde einer vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages und von Bundesrechnungshof erhobenen Forderung entsprochen, dass neben im öffentlichen Dienst erzieltem Einkommen weitere Einkommen auf die Übergangsgelder anzurechnen seien.