Inneres. In seinem Tätigkeitsbericht für 2003 und 2004 (15/5252) gelangt der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, zur Erkenntnis, dass sich der Datenschutz inzwischen sowohl in Deutschland als auch international etabliert hat. Dennoch sehe er sich immer wieder Forderungen gegenüber, die den Schutz personenbezogener Daten zuguns-ten von Sicherheit und Steuergerechtigkeit einschränken wollen.
Besonders deutlich sei diese gegen den Datenschutz gerichtete Tendenz mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zu Tage getreten. Nicht nur die 16-seitigen Antragsformulare, sondern auch der Umgang mit den eingereichten Angaben ließen "erhebliche datenschutzrechtliche Mängel erkennen", so der Bericht. Dagegen bezeichnet Schaar das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung vom 3. März 2004 als richtungsweisend und begrüßt die Schaffung eines unantastbaren Privatraumes. Die steigende Zahl von Telefonüberwachungen nennt er Besorgnis erregend.
Gewahrt bleiben müssten die Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der DNA-Analyse. Der Einsatz neuer Überwachungstechnologien müsse "für die Betroffenen transparent erfolgen". Vor allem die Verbreitung kabelloser Netzwerke lasse den Einsatz von Informationstechnik "weitgehend unsichtbar" werden, sodass verstärkt Möglichkeiten zu Manipulation oder Ausspähung von Daten bestünden. Ferner sieht Schaar die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumente skeptisch. Aufgrund technischer Unzuverlässigkeiten bezweifelt er "die versprochenen Sicherheitsgewinne". Daneben seien die heute verwendeten Ausweise nahezu fälschungssicher und würden bei Sicherheitskontrollen für einen raschen Ablauf sorgen.
Positiv bewertet Schaar die datenschutzrechtliche Harmonisierung in der EU. So habe man bereits heute ein beträchtliches Datenschutzniveau in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht, das den ungehinderten Datenaustausch zwischen Polizeibehörden zulasse. Die Weiterentwicklung des deutschen Datenschutzrechts müsse dagegen beschleunigt werden, heißt es im Bericht. So spricht sich Schaar für die Zusammenfassung zahlreicher Spezialregelungen zu "einem leicht verständlichen und übersichtlichen neuen Datenschutzrecht" aus. Zudem fordert er die rasche Einführung eines Gesetzes zum Datenschutzaudit sowie zur Gendiagnostik.