22. Mai: SPD-Chef Franz Müntefering und Bundeskanzler Gerhard Schröder kündigen noch am Abend der Niederlage in Nordrhein-Westfalen eine vorgezogene Bundestagswahl an.
23. Mai: Bundeskanzler Schröder spricht mit Bundespräsident Horst Köhler über die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Auflösung des Bundestages.
30. Mai: Die Präsidien von CDU und CSU bestimmen CDU-Chefin Angela Merkel einstimmig zur ersten Kanzlerkandidatin in Deutschland.
9. Juni: Schröder teilt nach einem Gespräch mit Köhler mit, er werde die Vertrauensfrage am 1. Juli nicht mit einem Sachthema oder einer Gesetzesvorlage verbinden.
10. Juni: Die Spitzen von PDS und linker Wahlalternative WASG vereinbaren ein Bündnis. PDS-Spitzenkandidat ist Gregor Gysi. Der frühere SPD-Chef Oskar Lafontaine ist Nummer eins der WASG-Liste in Nordrhein-Westfalen.
27. Juni: Bundeskanzler Schröder beantragt bei Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 Grundgesetz.
28. Juni: Müntefering schlägt der SPD-Fraktion vor, dass sich die SPD-Abgeordneten bei der Vertrauensfrage der Stimme enthalten sollen.
30. Juni: Der Kanzler unterrichtet die Spitzen der Koalitionsparteien SPD und Grüne.
1. Juli: Bei der Abstimmung im Bundestag erreicht Bundeskanzler Schröder das von ihm gewünschte Ergebnis über seine Vertrauensfrage - die erforderliche Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wird klar verfehlt. Nur 151 von 595 Abgeordneten sprechen ihm das Vertrauen aus, 296 stimmen mit Nein, 148 enthalten sich der Stimme. Schröder schlägt Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestags und vorgezogene Neuwahlen vor.
4.-11. Juli: SPD, Grüne und Union verabschieden ihre Wahlprogramme. SPD: Festhalten an Reformen mit sozialen Akzenten. Grüne: Erstmals Schwerpunkte Wirtschaft und Soziales. CDU/CSU: Vorrang für Arbeit.
5. Juli: Schröder lehnt eine Koalition mit dem Linksbündnis aus PDS und WASG ab. Seit dem 17. Juli heißt die PDS "Die Linkspartei".
11. Juli: Bundespräsident Köhler schickt der Bundesregierung einen Fragenkatalog zur Vertrauensfrage und zur angestrebten Neuwahl. Über die Antwort zwei Tage später werden keine Angaben gemacht.
21. Juli: Bundespräsident Köhler löst den Bundestag auf und setzt die Bundestagswahl für den 18. September an.
1. August: Nach der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann reicht auch der Grünen-Parlamentarier Werner Schulz in Karlsruhe Organklage gegen die Auflösung des Bundestags ein.
9. August: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Klagen zur Neuwahl des Bundestags.
25. August: Das Bundesverfassungsgericht weist die Klagen der Abgeordneten Schulz und Hoffmann gegen die Auflösung des Bundestages und die vorgezogene Neuwahl ab.
18. September: Bundestagswahl 2005