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Nr. 40 / 04.10.2005
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Rund 2 Milliarden Euro abgeflossen

Fonds Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte

Finanzen. Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte rund 2,08 Milliarden Euro abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds (15/5965) hervor. Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute; ihre Verteilung wurde der Jewish Claims Conference übertragen.

Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2.556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte seien dafür insgesamt rund 522,07 Millionen Euro ausgezahlt worden. 204.217 Anträge seien positiv, 44.774 Anträge negativ beschieden worden. 3.622 Fälle seien noch nicht entschieden. Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den Angaben zufolge 113.570 in Israel, 65.297 in den USA und 20.718 in Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf 28 weitere Länder. 110 Empfänger seien in einem Konzentrationslager gewesen, 1.703 in einem Ghetto, 1.457 in einem Zwangsarbeitslager, 2.074 hätten in der Illegalität gelebt und 845 unter Freiheitsbeschränkung gelitten. Die überwiegende Zahl der Empfänger, 198.028, sei Opfer sonstiger Verfolgung gewesen. Unter den Empfängern seien 128.504 Frauen und 75.713 Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference umgerechnet 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von 98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August 1995 66.170 Beihilfen bewilligt worden. Von 124.879 Anträgen seien 24.082 abgelehnt und 20.748 noch nicht entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf rund 1,43 Milliarden Euro. Von den Empfängern lebten 36.518 in Israel, 18.723 in den USA und 3.332 in Kanada; die übrigen verteilten sich auf 41 weitere Länder. Dabei handele es sich um 36.479 Frauen und 29.691 Männer. 25.005 seien in einem Konzentrationslager, 32.429 im Ghetto und 11.692 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählung bei mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit rund 109,43 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5.113 Euro gewährt. 33.053 Anträge seien angenommen, 24.082 Anträge abgelehnt worden. 18.346 Überbrückungsleistungen seien nach Israel, 10.562 in die USA und 1.517 nach Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf weitere 31 Länder. In 20.212 Fällen habe es sich um Frauen, in 12.841 Fällen um Männer gehandelt. 13.917 Opfer seien im Konzentrationslager, 16.584 in Ghetto und 4.079 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen).

Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 108 Projekte mit rund 22,9 Millionen Euro gefördert worden. Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund 15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 15,8 Millionen Euro seien für Projekte in Israel ausgegeben worden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.