Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 46 / 14.11.2005
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K.Rüdiger Durth

Eltern sollen selbst entscheiden

Thüringer Familienoffensive

Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU), will sein Land in der grünen Mitte Deutschlands zu einem kinder- und familienfreundlichen Land machen. Aus seiner Sicht ist schon auf dem Weg zu diesem Ziel viel erreicht worden, doch man dürfe dabei nicht stehen bleiben. So will er dafür sorgen, dass die Betreuungsangebote für Kinder zukunftssicher werden. Auch soll die Wahlfreiheit für Eltern gestärkt werden. Nicht zuletzt soll sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Ehrgeizige Ziele in einer Zeit knapper staatlicher Finanzen.

Einer der Kernpunkte der Familienoffensive ist die Umstellung des Landeserziehungsgeldes auf das "Thüringer Erziehungsgeld", das im dritten Lebensjahr - nach dem zweijährigen Bundeserziehungsgeld - gezahlt wird. Alle Eltern mit Kindern sollen im dritten Lebensjahr pro Monat 150 Euro erhalten. Für das zweite Kind gibt es 200, für das dritte 250 und 300 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Die Eltern sollen dann selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagesmutter betreuen lassen wollen - oder es selbst tun.

Diese Wahlfreiheit ist für den Ministerpräsidenten sehr wichtig, allerdings nicht der Opposition im Thüringer Landtag, nämlich PDS und SPD. Diese sind überzeugt, in Kindertagesstätten seien die Kinder besser aufgehoben. Die damit verbundene Kritik hält Dieter Althaus für "unerträglich". Denn damit würden die Eltern, von denen vielleicht fünf oder auch zehn Prozent mit der Erziehung überfordert seien, unter einen Generalverdacht gestellt. Deshalb dürfe der Staat nicht alle Eltern bevormunden und entmündigen.

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz

Harte Worte, die zeigen, wie Familienpolitik immer wieder die politische Auseinandersetzung anheizen kann. Das gilt auch im Blick auf die Finanzierung der Kindertagesstätten. Diese soll umgestellt werden. Im Klartext: Anhand der Zahl der Kinder in einer Stadt oder Gemeinde will Thüringen danach einen Zuschuss von 100 Euro zahlen. Auch für die Kinder, die keine Tagesstätte besuchen. Keineswegs würden dadurch zum einen die Kosten für das Land unkalkulierbar, und zum anderen würden auch keine höheren Kosten auf die Eltern zukommen.

Althaus: "Das Statistische Landesamt nennt die Zahl der Kinder im entsprechenden Alter. Nach diesen Angaben wird gefördert. Das ist transparent, das ist gerecht und das sichert die hohen Qualitätsstandards." In Brandenburg oder Sachsen-Anhalt orientieren sich die Zuschüsse des Landes an der tatsächlichen Zahl der Kinder einer Kindertagesstätte. Althaus ist überzeugt von den Vorteilen der von ihm geforderten Umstellung der Finanzierung: "Wenn die Kinder in Zukunft so betreut werden, wie das neue Kita-Gesetz das vorschreibt, gibt es einen besseren Betreuungsschlüssel als heute. Und wenn Erzieherinnen so bezahlt werden, wie wir es voraussetzen, erhalten sie eine leis-tungsgerechtere Bezahlung als heute." Nicht unberücksichtigt dürfe bleiben, dass gegenwärtig bis zu 30 Prozent mehr Kindergartenplätze finanziert würden als tatsächlich Kinder im entsprechenden Alter in einer Gemeinde lebten. Überkapazitäten würden künftig also nicht mehr finanziert. Das so eingesparte Geld, versichert der Ministerpräsident, werde aber nicht zur Konsolidierung des Landeshaushaltes benutzt, sondern für die Förderung der Familie verwandt. Gleichzeitig will Thüringen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits ab dem zweiten Lebensjahr schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Kommunen finanziell unterstützt werden, "damit sie auch für unter zweijährige Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot machen können".

Die familienpolitische Offensive der Landesregierung sichert aus Sicht des Ministerpräsidenten eine erstklassige Kindertagesstätten-Betreuung. Ferner wird ein Thüringer Erziehungsgeld gezahlt und mit der Landesstiftung "FamilienSinn" werden haushaltsunabhängig wichtige familienpolitische Maßnahmen finanziert. Dazu kommt eine Infrastrukturpauschale von 1.000 Euro pro neugeborenem Kind (rund 17 Millionen Euro pro Jahr), Investitionen in Kindertagesstätten und weitere Maßnahmen für Familien und Kinder. Für Althaus alles Maßnahmen für die "Zukunftsfähigkeit" Thüringens.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.