Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 46 / 14.11.2005
Zur Druckversion .
vom

Bei den Planungsverfahren soll bald mehr Gas gegeben werden

Infrastrukturprojekte im Verkehrs- und Energiesektor

Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. In einem Gesetzentwurf (16/54) heißt es, die heutigen Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen würden den Anforderungen nicht mehr genügen. Vor allem fehle bislang im Verkehrs- und Energiesektor eine klare Regelung über die Rechtsstellung von Naturschutzvereinen und sonstigen Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsstellung dieser Vereinigungen derjenigen von privaten Personen anzugleichen.

Darüber hinaus würden zahlreiche weitere von der Planungspraxis aufgeworfene Probleme aufgegriffen und Detaillösungen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Stabilisierung der Planungsverfahren im Verkehrs- und Energiesektor vorgeschlagen. Die Regierung stellt einen Zusammenhang zwischen diesem Gesetzentwurf und dem vor kurzem in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes her. Darin hatte sie angekündigt, Planungsverfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen, um damit den ostdeutschen Ländern einen "gleitenden Übergang" in ein für ganz Deutschland verbessertes und vereinheitlichtes Planungsrecht zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Initiative zwar begrüßt, aber auch Änderungsbedarf angemeldet. Die Regierung wird aufgefordert, Regelungen in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes aufzunehmen, denen sich die Länder bei ihren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen anschließen könnten, um einer Rechtszersplitterung vorzubeugen. Die Länderkammer weist darauf hin, dass im Entwurf eine Geltungsdauer von fünf Jahren für Planfeststellungsbeschlüsse festgeschrieben ist. Gegebenenfalls sei ein Verlängerungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren mit integrierter Anhörung sei aufwändig und mit Rechtsunsicherheit behaftet. Dies könnte man sich sparen, heißt es weiter, wenn nach fünf Jahren auf das Verlängerungsverfahren verzichtet und für die Planfeststellungsbeschlüsse eine Geltungsdauer von zehn Jahren vorgesehen würde. Empfohlen wird, die vorgesehene Befristung zu streichen. Die Regierung unterstreicht in ihrer Gegenäußerung, dass sich die fehlende Berechenbarkeit der Dauer von Planungsverfahren vielfach als Investitionshemmnis auswirkt. Das Gesetz werde eine höhere Planungssicherheit schaffen und ermöglichen, dass privates Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung gestellt wird. Die Regierung will an ihren Vorschlägen festhalten, steht aber der Aufnahme einzelner Vorschläge des Bundesrates offen gegenüber.

Geltungsdauer verlängern

Der Bundesrat will mit einem anderen Gesetzentwurf (16/45) erreichen, dass das zum Jahresende auslaufende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert wird. Durch das auf die neuen Länder beschränkte und zeitlich befristete Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahre 1991 soll der Ausbau der Verkehrswege im Osten forciert werden.

Von den weiterhin nur in den neuen Ländern geltenden Sonderregelungen dieses Gesetzes nennt die Länderkammer besonders die Beschränkung des Rechtswegs für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Damit wird im Vergleich zu den Verfahren in den alten Bundesländern eine um etwa zwei Jahre schnellere gerichtliche Nachprüfung erreicht. Da die zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West erforderlichen Infrastrukturvorhaben noch immer nicht alle auf den Weg gebracht sind, hält der Bundesrat die Verlängerung des Gesetzes über dieses Jahr hinaus für angebracht. Sollte es nicht zu dieser Verlängerung kommen, würde ab 2006 beispielsweise der Instanzenzug in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten wieder eröffnet. Erhebliche Verzögerungen bei den erforderlichen Infrastrukturvorhaben und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowie höhere Kosten seien zu erwarten.

Die Bundesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme ab. Sie habe mit ihrem eigenen Entwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben deutlich gemacht, dass sie diese Planungsverfahren nicht nur in den neuen Ländern, sondern auch in Westdeutschland vereinfachen und zügiger gestalten will.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.