Bildung und Forschung. Bundesregierung, Kultusministerkonferenz und Europäische Kommission sind in der Bewertung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gespalten. Das wurde am 14. Dezember bei einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich, als Vertreter aller drei Organe zum Stand der Diskussion über die Richtlinie berichteten.
Der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission, Gerhard Sabathil, bezeichnete die EU-Dienstleistungsrichtlinie als "Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung" und Eckpfeiler der Lissabon-Strategie. Die Richtlinie, die voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet werde, solle eine "lex generalis" und keine "leere Hülle" sein. Es habe zwar Diskussionen darum gegeben, bestimmte Bereiche insbesondere im Sektor Bildung von der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen, dies sei aber verworfen worden. Es gebe einen Qualitätswettbewerb nicht allein aufgrund staatlicher Regelungen - zudem dürfe "Protektionierung nicht zu einem Mittel des Verbraucherschutzes werden".
Während Sabathil ausführte, es gebe keinen Grund, auf dem Bildungssektor die Dynamik der Marktkräfte einzuschränken, kritisierte die Vertreterin der Kultusministerkonferenz, Angelika Hüfner, die Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie auf den gesamten Bildungsbereich sei "nicht tragbar". Die Kultusministerkonferenz könne die Trennung zwischen privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen nicht nachvollziehen. Etwa 80 bis 90 Prozent der Privatschulen in Deutschland würden staatlich finanziert und unterlägen damit dem staatlichen Bildungsauftrag. Auch ausländische Anbieter müssten sich den deutschen Qualitätsmaßstäben unterwerfen. Sollte der Geltungsbereich dieser Maßstäbe, die nach den Erfahrungen der Pisa-Studie und des Bologna-Prozesses "gerade erst mühsam" etabliert würden, durchbrochen werden, läge darin "eine große Gefahr". Wettbewerb gebe es im Bildungssektor nach verschiedenen OECD-Studien "wahrlich genug".
Vertreter der Bundesregierung teilten die Auffassung, Kern der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie müsse die Gewährleistung hoher Qualitätsstandards bei den Bildungsangeboten sein. Man habe in den Diskussionen erreicht, dass das Bafög nicht der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen werde. Anders sei das bei Leistungen wie dem Meisterbafög oder bei Bildungsgutscheinen, die von der Agentur für Arbeit vergeben würden. Hier bestehe die Gefahr, dass bestimmte Ausbildungen in Nachbarländern durchgeführt würden und dabei keine Rücksicht auf bestehende Anforderungen in Deutschland genommen werde. In diesen Punkten und in bioethisch sensiblen Fragen werde man sich weiterhin bemühen, die deutsche Position sicherzustellen.